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Schutzkonzept

Das Recht jeden Kindes auf Schutz, gegenüber allen Formen von Gewalt, gilt uneingeschränkt – auch im Verhältnis zu den eigenen Eltern, anderen sorgeberechtigten Personen und dem pädagogischen Personal. Unsere Fachkräfte kennen durch dementsprechende Schulungen den staatlichen Schutzauftrag und beziehen diesen auch auf ihr eigenes Handeln. In unserer Einrichtung wurde ein Schutzkonzept zum Schutz der Kinder vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt erstellt. Dieses umfasst die strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen unserer Einrichtung, sowie klare Handlungsweisen für alle Mitarbeiterinnen. Das Schutzkonzept finden Sie hier: